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B2B Allgemeine Geschäftsbedingungen • Stand: Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Softwareentwicklung, Systemarchitektur & digitale Beratungsdienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Systemarchitektur, UI/UX-Design sowie IT-Beratung zwischen der Zealous Technologies GmbH (in Gründung), Kärntner Ring 11–13, 1010 Wien, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und ihren Auftraggebern (ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 UGB).

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss & Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Projektvertrages bzw. eines Statement of Work (SOW) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(2) Auf der Website bereitgestellte Schätzungen (z. B. via /estimate oder /brief) stellen lediglich unverbindliche Richtwerte dar und begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten (Hosting, Repositories, APIs) und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die durch verspätete Beistellung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Abnahme & Rügepflicht (§ 377 UGB)

(1) Nach Fertigstellung eines vereinbarten Sprints oder Projektmeilensteins stellt der Auftragnehmer das Arbeitsergebnis zur Abnahme auf einer Staging-Umgebung bereit.

(2) Der Auftraggeber hat die Werkleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge oder wird das Arbeitsergebnis produktiv genutzt, gilt das Werk als abgenommen (§ 377 UGB).

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (sofern anwendbar).

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für beiderseitige Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB.

§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Werken, Quellcodes und Designs beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt). Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber die im SOW vereinbarten Werknutzungsrechte.

§ 7 Gewährleistung & Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate ab Abnahme.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungshöhe ist summenmäßig auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Projektabschnitts beschränkt.

§ 8 Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für Handelssachen zuständige Gericht in Wien vereinbart.